Allgemeine Mietverwaltung
Neuvermietung von
Wohnungen
Durchführung von
Wohnungsübergaben
Jährliche
Wohnungsbegehung
Erstellung der
Jahresabrechnung
Ansprechpartner für
die Mieter während der Mietdauer
Abwicklung des
Schriftverkehrs mit dem Mieter
Abschluss und
Kündigung von Mietverträgen
Kaufmännische Mietverwaltung
Vereinnahmung des
gesamten Mietinkassos einschließlich aller Umlagen
Vereinnahmung und
Führung der Mietkautionen nach den gesetzlichen Bestimmungen
Überprüfung und
Geltendmachung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
Veranlassung von
Handwerkerleistungen für Reparaturen
Erteilung von
Prozeßvollmachten für Zahlungsklagen jeder Art, die sich aus dem
Miet-/Pacht- und
Nutzungsverhältnis ergeben, sowie für Räumungsklagen und
schließlich für die
Durchsetzung der Rechte
des Auftraggebers im Zusammenhang
mit der Verwaltung und
Bewirtschaftung des Objekts,
nach vorheriger Zustimmung
durch den Eigentümer.
Der gewünschte Leistungsumfang der Mietverwaltung
kann individuell vereinbart werden.
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